Geschäfts­bericht 2022

Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Hierzu geben wir nachstehend ergänzende Einzelerläuterungen.
 

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Es handelt sich im Wesentlichen um entgeltlich erworbene EDV-Software mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren.

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen die gesetzlichen Pflichtbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen des abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögens basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Sie wurden bis 31. Dezember 2007 nach der degressiven Methode vorgenommen, soweit dies steuerlich zulässig war. Hierbei wurde in Abhängigkeit vom Anschaffungszeitpunkt der steuerlich höchstzulässige Abschreibungssatz zugrunde gelegt. Sobald die lineare Methode zu höheren Abschreibungen führte, wurde auf die lineare Abschreibungsmethode umgestellt.

Zugänge ab dem 1. Januar 2008 werden ausschließlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Entfällt der ursprüngliche Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, so erfolgt eine Zuschreibung auf den fortgeführten Buchwert. Geringwertige Anlagegüter bis einschließlich 250,00 € (bis 31. Dezember 2017: bis einschließlich 150,00 €) werden im Zugangsjahr in voller Höhe im Aufwand erfasst. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter, deren Wert 250,00 € (bis 31. Dezember 2017: 150,00 €), aber nicht 1.000,00 € übersteigt, wird ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst wird.

Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

 Nutzungsdauer
Gebäude

25 – 50 Jahre

Wassernetze

30 Jahre

Hardware

3 Jahre

 

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind die umgekehrte Maßgeblichkeit sowie die entsprechenden handelsrechtlichen Öffnungsklauseln aufgehoben worden. Es wird das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB in Anspruch genommen, die im Handelsrecht bis 2007 aufgrund von steuerlichen Vorschriften gebildeten Wertansätze fortzuführen. 
 

Finanzanlagen

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Ausleihungen und unverzinslich gewährte Wohnungsbaudarlehen sind zum Nominalwert bilanziert. Das Beteiligungsvermögen – Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zusammengenommen – hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2021 um 332 T€ erhöht; die Zugänge (462 T€) und Abgänge (130 T€) resultieren aus

  • Aufstockung der Haft- und Pflichteinlagen als Kommanditistin der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Bonn, (rhenag-Anteil 8,7 %) in Höhe von 450 T€.
  • der Stammeinlage als Gesellschafter der Windeck Energie GmbH, Siegburg, (rhenag-Anteil 49,9 %) in Höhe von 12 T€.
  • der Auflösung der Gemeindewerke Windeck GmbH & Co. KG, Siegburg, (rhenag-Anteil 49,9 %) in Höhe von 31 T€.
  • der Einlagenrückgewähr zwecks weiterem Liquiditätsabbau entsprechend der Beteiligungsquote (rhenag-Anteil 3,87 %) bei der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Troisdorf, in Höhe von 99 T€.
     

Die weiteren Veränderungen im Finanzanlagevermögen betreffen neben der Auszahlung und Tilgung von zinslosen Wohnungsbaudarlehen an Belegschaftsangehörige die Tilgungen von Gesellschafterdarlehen.