Geschäftsbericht 2022
Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG
Die rhenag unterliegt als Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Der Jahresabschluss der rhenag ist nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Die rhenag erbringt energiespezifische Dienstleistungen im Bereich Elektrizitäts- und Gasverteilung gegenüber den beiden Netzgesellschaften RSN und WWN.