Geschäftsbericht 2022
Prognosebericht
Rheinlandkooperation
Ende September hat das Bundeskartellamt unter der Auflage, 6.000 Heizstromkunden der RheinEnergie an Wettbewerber zu verkaufen, grünes Licht für die Rheinlandkooperation gegeben.
Mit dem Verkauf dieser Heizstromkunden an die Stadtwerke Krefeld Ende des Jahres 2022 wurde diese Auflage erfüllt. Dem Inkrafttreten des umfangreichen Vertragswerks, dem sogenannten Closing, steht damit nichts mehr im Wege. Wir rechnen mit dem Closing als dem offiziellen Startschuss zur Umsetzung der Rheinlandkooperation im Laufe des ersten Quartals 2023.
Damit hat das kartellrechtliche Prüfungsverfahren insgesamt deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Am Ergebnis für die rhenag ändert dies jedoch nichts: Mit der Übertragung der 13 ehemaligen RheinEnergie- und Westenergie-Beteiligungen auf die rhenag wird der Beteiligungsbereich der rhenag deutlich gestärkt. Zugleich wird unser Dienstleistungsgeschäft von den vielfältigen Kooperationsprojekten mit den neuen Gesellschaften profitieren. Für uns ist die zentrale Rolle der rhenag bei dieser umfassenden Umstrukturierung der rheinisch-westfälischen Energielandschaft die Bestätigung unserer Arbeit im Beteiligungs- und Dienstleistungsgeschäft der letzten 20 Jahre.
Es ist zugleich aber auch eine große Verpflichtung und Herausforderung. 2023 gilt es, eine der größten Unternehmensexpansionen der rhenag inmitten einer historischen Energiekrise operativ umzusetzen und das um unsere neuen Beteiligungen erweiterte Netzwerk mit Leben zu füllen. Das wird 2023 auch für unsere dienstleistungserprobte Mannschaft zu einer echten Belastungsprobe, der wir uns jedoch mit großer Motivation stellen.
Energievertrieb
Das Management der Energiekrise wird uns im Energiegeschäft auch 2023 absehbar weiter fordern. Aufgrund der anhaltend hohen Großhandelspreise – sowohl beim Gas als auch beim Strom liegen die Notierungen im Terminhandel weiterhin bei einem Vielfachen des Vorkrisenniveaus – schlagen die drastisch gestiegenen Beschaffungskosten nun auch zunehmend auf unsere Endkundenpreise durch. Vor diesem Hintergrund werden zum Jahresanfang in beiden Sparten signifikante Preiserhöhungen über alle Tarife hinweg wirksam.
Diese Preissteigerungen können auch durch die für 2023 angekündigten staatlichen Preisbremsen nicht vollständig abgefangen werden. Damit steigt das Risiko von Zahlungsausfällen und die Situation in unserem Kundenservice wird absehbar angespannt bleiben.
Zu dieser angespannten Situation dürfte auch die Mechanik der Gas- und Strompreisbremsen beitragen. So komplex die prozesssichere Umsetzung dieser sozialpolitischen Maßnahme in unseren Tarifen und Abrechnungssystemen ist, so schwierig ist auch eine verständliche Kommunikation der für Kunden kaum mehr nachzuvollziehenden Berechnungssystematik. Diese Aufgabe wird 2023 ganz überwiegend auf Endverteiler wie rhenag zukommen. Denn wir sind es, die die Preisbremsen für die Kunden individuell in Euro und Cent berechnen und so konkret werden lassen. Ein weiterer Ansturm auf unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater ist damit vorprogrammiert.
Als weitere Folge der staatlichen Entlastungsmaßnahmen zeichnen sich für die Vertriebe wachsende Nachweispflichten bei Preisänderungen ab. Es ist nachvollziehbar, dass ungerechtfertigten Preiserhöhungen einzelner schwarzer Schafe zu Lasten der Steuerzahler ein Riegel vorgeschoben werden muss. Gleichzeitig müssen wir aber 2023 weitere Mengen zu den aktuell hohen Beschaffungspreisen kontrahieren, was unsere Bezugskosten in die Höhe treibt. Die Nachweispflichten bei der Weitergabe dieser Beschaffungskostensteigerungen müssen mit Augenmaß festgelegt werden. Sonst drohen Problemverschärfungen. Sie träfen zum einen die Energieversorger, die Kosten nur verzögert weitergeben könnten. Zum anderen träfen sie aber auch die Kunden, die in Zahlungsverzug zu kommen drohen und in der Folge mit hohen Nachforderungen konfrontiert würden.
Vor diesem Hintergrund hat 2023 die Stabilisierung unseres Commodity-Geschäfts Priorität. Dazu gehört auch, möglichst viele Kunden, die 2022 von anderen Versorgern zu uns zurückgekehrt sind, dauerhaft an uns zu binden.
Erneuerbare Energien
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist der Schlüssel zur Reduzierung energiepolitischer Abhängigkeiten. Wie gefährlich diese Abhängigkeiten sind, das ist nie deutlicher geworden als 2022. Der Ausbau der regenerativen Erzeugung bleibt damit auch für rhenag ein zentrales Thema. Unser Fokus liegt auf der Entwicklung regionaler Projekte. Geeignete Flächen zu finden, ist insbesondere für Windkraftprojekte an Land nach wie vor die zentrale Herausforderung. Wir werden 2023 aber weiter konsequent daran arbeiten, solche Flächen zu identifizieren und im Erfolgsfall über entsprechende Nutzungsverträge zu sichern. Der Ausbau der regenerativen Erzeugung kann aber nur Fahrt aufnehmen, wenn die Wirtschaftlichkeit der kapitalintensiven Investitionen nicht gefährdet ist. Hier blicken wir mit Sorge auf die politischen Planungen zur Erlösabschöpfung. Die große Gefahr besteht unseres Erachtens darin, dass aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Planungssicherheit Investitionen zurückgehalten werden und die so dringend benötigte Ausbauoffensive abgewürgt wird.
Netzgeschäft
Die Ergebnisse unserer 100%igen Netztöchter Rhein-Sieg Netz GmbH und Westerwald-Netz GmbH fließen uns in unserer Beteiligungssparte über Gewinnabführungsverträge zu und machen dort einen bedeutenden Teil der Erträge aus.
Das unter dem Titel „Marktraumumstellung“ betriebene Projekt unserer Netztöchter ist bis auf wenige Restarbeiten technisch vorerst abgeschlossen. Der einzige verbleibende Bezirk in Rommerskirchen ist erst im Jahr 2027 von der Marktraumumstellung betroffen.
Am 8. November 2022 hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur unter dem Aktenzeichen BK9-22/614 einen Beschluss zur Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastruktur („KANU“) gefasst. Darin wird u.a. Gasverteilnetzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt, für Investitionen ab 2023 für die kalkulatorische Nutzungsdauer der meisten Anlagenklassen eine abweichende Nutzungsdauer zur GasNEV zu wählen. Die abweichende Nutzungsdauer soll sich dabei für jedes Anlagegut individuell als die Differenz zwischen dem Jahr 2045 (als Zielzeitpunkt für eine kohlenstoffneutrale deutsche Wirtschaft) und dem Anschaffungsjahr ergeben. Unsere Netztöchter sind derzeit noch im Abwägungsprozess, ob und an welchen Stellen das Wahlrecht nach KANU Anwendung finden soll.
Um diese wirtschaftliche Basis abzusichern, hat die Verlängerung auslaufender Konzessionsverträge weiter hohe Priorität. 2023 wird der Schwerpunkt dieser Verhandlungen im Westerwald liegen, wo in zwei Verbandsgemeinden die Entscheidungen über die 2024 auslaufenden Gaskonzessionsverträge anstehen.
Mit Blick auf die Umsetzung der Rheinlandkooperation wird es 2023 im Netzgeschäft darüber hinaus darum gehen, vor dem Hintergrund von „Change of Control“-Klauseln bestehende Konzessions-, Pacht- und Konsortialverträge zu sichern.
Die mittelfristige Entwicklung der Hausanschlüsse an unser Erdgasnetz müssen wir aufgrund des russischen Angriffskrieges neu bewerten. Die extrem gestiegenen Gaspreise und die Gefahr eines Gasmangels haben Image und Akzeptanz des Energieträgers Erdgas deutlich geschwächt. Wir gehen davon aus, die ursprünglich prognostizierten Anschlusszahlen nicht mehr zu realisieren.
Die Entwicklung von Alternativen zur Erdgasversorgung rückt damit auch auf der Agenda des Netzgeschäfts nach vorn. Entsprechende Aktivitäten im Bereich Wasserstoff, grüner Gase oder regenerativ betriebener Nahwärmenetze sind gestartet und werden ab 2023 weiter intensiviert. Ziel ist es, diese Expertise künftig verstärkt auch in Kooperationsprojekten mit Kommunen zu nutzen, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung gefordert sind, die Wärmewende lokal voranzubringen.
Um die Wärmeversorgung im ersten Winter nach Ausfall der russischen Erdgaslieferungen weiter zu sichern, wird es gleich im ersten Quartal darauf ankommen, im Rahmen des Notfallplans Gas alle Indikatoren zur Bewertung der aktuellen Versorgungslage genau im Blick zu behalten.
Für den Fall einer Verschärfung der Versorgungssituation und einer wider Erwarten drohenden Gasmangellage haben sowohl die RSN als auch die WWN alle Vorkehrungen für eine schnelle, koordinierte und effektive Umsetzung der behördlichen Vorgaben zur Rationierung der Gasmengen getroffen.
Quantitative Prognose/Unsere Prognosezahlen
Beim Gasabsatz, der insbesondere in der Heizperiode maßgeblich vom Witterungsverlauf beeinflusst wird, erwarten wir einen Absatz von rd. 1,4 Mrd. kWh und damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Bei der Stromversorgung gehen wir von einem niedrigeren Absatz von rund 154 Mio. kWh aus.
Vor diesem Hintergrund plant rhenag mit einem Ergebnis vor Steuern von rund 31,3 Mio. € und einem ausschüttbaren Gewinn von rund 24,1 Mio. €.
Für diese Prognose wie für sämtliche in die Zukunft gerichteten Aussagen dieses Lageberichts möchten wir an dieser Stelle klarstellen, dass es sich ausschließlich um Erwartungen auf Basis des heutigen Wissensstands handelt. Stand heute sind diese Annahmen und Planungen realistisch. Wir sind jedoch mit enormen Volatilitäten in unserem Geschäft konfrontiert – einerseits wegen der stark schwankenden Preisen, andererseits aufgrund staatlicher Eingriffe, die sich teilweise im Stundentakt ändern. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Prognosen über- oder unterschritten werden, steigt damit deutlich.
Köln, den 3. Februar 2023
rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Dr. Catharina Friedrich

Dr. Hans-Jürgen Weck