Geschäfts­bericht 2022

Energiepolitisches Umfeld

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zumbeschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien verabschiedet. Insbesondere das EnWG EEG und WindSeeG haben umfangreiche Änderungen erfahren. Der Gesetzgeber hat die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von bislang 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Bis 2030 soll die installierte Photovoltaik-Leistung von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt werden.

Um das zu erreichen, wird der Ausbau erneuerbarer Energie als von „überragendem öffentlichen Interesse“ verankert. Damit erhält die erneuerbare Energieerzeugung Vorrang in Abwägungsprozessen, zum Beispiel gegenüber den Belangen von Bau- und Straßenrecht, Wasserschutzgebieten, aber auch Forst-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht. Mit diesem Schritt, so die Hoffnung des Gesetzgebers, werden sich die Bremsen im Bereich Planung und Genehmigung lösen lassen.

Der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien wird künftig aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ ausgeglichen. Verbraucher und Unternehmen werden durch den Wegfall der EEG-Umlage entlastet. Um das neue Ausbauziel für Wind- und Solarenergie 2030 zu erreichen, werden die Ausschreibungsmengen für die Zeit bis 2028/29 erhöht.

Parallel dazu hat der Gesetzgeber das Wind-an-Land-Gesetz beschlossen, um den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen. Demnach müssen die Bundesländer bis 2032 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen. Repowering-Maßnahmen alter Windanlagen am selben Standort sind vorzuziehen.

Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse hat der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur eine Ermächtigung gegeben. Danach kann die Bundesnetzagentur zur Sicherstellung der Investitionstätigkeit der Betreiber von Verteilnetzen die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes dynamischer an die Entwicklung des allgemeinen Zinsumfeldes anpassen.